Das ist wirklich Bio!

 

Der ökologische Landbau ist eine besonders auf Nachhaltigkeit ausgelegte Form der Landwirtschaft, welche im Einklang mit der Natur wirtschaftet und zum Ziel hat einen möglichst geschlossenen Nährstoffkreislauf zu realisieren, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu mehren sowie Tiere besonders artgerecht zu halten.

EU-weit geregelt

Konkrete Anforderungen an Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung und Kennzeichnung von Bio- bzw. Öko-Lebensmitteln sind in den EU-Rechtsvorschriften geregelt. Nur wer diese einhält, darf seine Produkte als Bio-Lebensmittel bzw. Öko-Lebensmittel auszeichnen. Zuverlässig erkennbar sind Bio-Lebensmittel an der Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo inklusive der Angabe der Code-Nummer der Kontrollstelle sowie der Herkunftsangabe der Zutaten.

Das EU-Bio-Logo auf Lebensmitteln ist das EU-weit verpflichtende Erkennungszeichen für Ökolebensmittel. Trägt ein Produkt das EU-Bio-Logo müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Mindestens 95 Prozent der Inhaltsstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs stammen aus ökologischem Landbau; für die bis zu fünf verbleibenden Prozent der Zutaten gelten strenge Ausnahmeregeln.
  • Es wird von staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen überprüft, ob der erzeugende Biobetrieb alle Vorschriften eingehalten und durchgeführt hat.
  • Mit dem Logo werden Name oder die Code-Nummer der Öko-Kontrollstelle angegeben.
  • Ebenfalls im Logo enthalten ist die Angabe der Herkunft des Produktes bzw. der Zutaten mit „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“. Stammen alle Zutaten aus einem Herkunftsland, kann auch dieses angegeben sein.

EU-Siegel, deutsches Siegel, Verbandssiegel

Das deutsche Bio-Siegel ist ein freiwilliges Zeichen. Es ist häufig neben dem EU-Logo zu sehen. Auch die Ökoverbände kennzeichnen ihre Lebensmittel durch Warenzeichen. Diese Verbände haben in Deutschland eine jahrzehntelange Tradition. Ihre Richtlinien zum ökologischen Anbau sind größtenteils älter als die ersten gesetzlichen Regelungen zu Biolebensmitteln. Biobauernhöfe und Biobetriebe, die sich diesen Verbänden anschließen, verpflichten sich, nach den jeweiligen Verbandsrichtlinien anzubauen und zu erzeugen.

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